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AGB - Kommentar
AGB - Kommentar , Das bis zur 3. Auflage als "AnwaltKommentar AGB-Recht" beim Deutschen Anwaltverlag herausgegebene Werk erscheint in erweiterter Herausgeberschaft und teilweise neuer Autorenschaft in neuem Gewand: Durch die klare Herausarbeitung der praxisrelevanten Lösungen, die themenbezogene Information durch das Lexikon und den adäquaten Umfang bietet das Werk wohldosiert genau das, was Sie für die effektive Beratung und Rechtsvertretung in AGB-Sachen benötigen. Neben der Kommentierung der §§ 305-310 BGB, einer Einführung zur Richtlinie 93/13/EWG sowie einer Kommentierung zum UKlaG konzentriert sich der AGB-Kommentar im Lexikonteil bewusst auf die in der Praxis wichtigsten Verträge und elementaren Klauseln, die aktuell und kompakt erläutert werden. Hilfreich sind auch die Hinweise zur Gestaltung von AGB, bei der immer noch viele Fehler gemacht werden. Inhalt: Kommentierung der §§ 305-310 BGB Kommentierung des UKlaG + AGB-RL 93/13/EWG Das ausführliche und von ausgewiesenen Spezialisten verfasste AGB-Lexikon bildet den Schwerpunkt dieses Werkes: mehr als 80 Stichworte umfassender alphabetisch sortierter lexikalischer Teil von „A" wie „Ambulanter Pflegedienst-Vertrag" bis „Z" wie „Zugangserfordernisse" konzentriert sich bewusst auf die in der Praxis besonders streitigen und wichtigen Vertragstypen und elementaren Klauseln Neu in der 4. Auflage: Auswirkungen der Schuldrechtsreform (§§ 308, 309, 310 BGB) Aufnahme neuer wichtiger Stichworte in das Lexikon (z.B. „Datenschutz", „Softwarerecht", „Inhaltskontrolle im B2B-Verkehr") Berücksichtigung hochaktueller Thematiken (u.a. Energieeinsparverordnung) sowie Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung. Herausgeber/in: Dr. Claire Feldhusen , Professorin an der Hochschule für angewandte Wissenschaften in Hamburg (ab 01.09.2023) Dr. Jürgen Niebling , Rechtsanwalt in Olching bei München Autor:innen: Kai-Uwe Agatsy, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin; Roland Bornhofen, Rechtsanwalt, Düsseldorf; Jan Dwornig, LL.M. (M&A), Rechtsanwalt, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht, Düsseldorf; Lars Eckhoff, LL.M., Rechtsanwalt, Köln; Jun.-Prof. Dr. Claire Feldhusen, Universität Rostock; Dr. Gerald Gräfe, Rechtsanwalt, Stuttgart; Felix Heckmann, Rechtsanwalt, Düsseldorf; Dr. Thomas Jilg, Rechtsanwalt, Berlin; Dr. Katrin Klodt-Bußmann, Professorin für internationales Wirtschaftsrecht, HTWG Hochschule Konstanz, Of Counsel bei Automotive Kanzlei, München; Dr. Hans-Clemens Köhne, Rechtsanwalt, Köln; Dr. Niklas Korff, LL.M., Rechtsanwalt, Dozent für Wirtschafts- und Arbeitsrecht an der Universität Hamburg, Wedel; David Krause, Rechtsanwalt, Düsseldorf; Dr. Jutta C. Möller, Rechtsanwältin, Düsseldorf; Dr. Jürgen Niebling, Rechtsanwalt, Olching; Peter Poleacov, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Düsseldorf; Dr. Julia Reinsch, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Düsseldorf; Christoph Schmitt, Rechtsanwalt, Düsseldorf; Martin Stange, Rechtsanwalt, Düsseldorf; Natalie Wall, Rechtsanwältin, Fachanwältin für IT-Recht, M& , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 4. Auflage, Erscheinungsjahr: 20230712, Produktform: Leinen, Titel der Reihe: AnwaltKommentar##, Redaktion: Feldhusen, Claire~Niebling, Jürgen, Auflage: 23004, Auflage/Ausgabe: 4. Auflage, Fachschema: Bürgerliches Gesetzbuch - BGB ~Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB~Kondition (Geschäftsbedingung)~Wirtschaftsgesetz~Wirtschaftsrecht~Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht, Fachkategorie: Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Rechtsordnungen: Zivilrecht, Code Civil, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XIII, Seitenanzahl: 989, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Hermann Luchterhand Verla, Verlag: Hermann Luchterhand Verla, Verlag: Hermann Luchterhand Verlag, Länge: 243, Breite: 179, Höhe: 61, Gewicht: 1850, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 8173885, Vorgänger EAN: 9783824014644 9783824013401 9783824011599, Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 1217513
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Kundenservice VIP 2
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Wie können Webseitenbetreiber die Benutzerfreundlichkeit und Effektivität ihrer Website verbessern?
Webseitenbetreiber können die Benutzerfreundlichkeit ihrer Website verbessern, indem sie eine klare und intuitive Navigation bereitstellen, relevante und gut strukturierte Inhalte anbieten und sicherstellen, dass die Website schnell und fehlerfrei lädt. Außerdem sollten sie regelmäßig das Nutzerverhalten analysieren und Feedback einholen, um kontinuierlich Verbesserungen vorzunehmen. Schließlich ist es wichtig, die Website für verschiedene Geräte und Browser zu optimieren, um eine positive Nutzererfahrung auf allen Plattformen zu gewährleisten.
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Wer ist der Webseitenbetreiber?
Der Webseitenbetreiber ist die Person oder Organisation, die die Verantwortung für den Inhalt und die Funktionalität einer Webseite trägt. Sie sind dafür zuständig, dass die Webseite den rechtlichen Anforderungen entspricht und die Nutzerdaten sicher behandelt werden. Der Webseitenbetreiber kann ein Einzelunternehmer, ein Unternehmen, eine Behörde oder eine gemeinnützige Organisation sein. Es ist wichtig, dass der Webseitenbetreiber transparent über seine Identität und Kontaktdaten auf der Webseite informiert, um Vertrauen bei den Nutzern aufzubauen. Letztendlich ist der Webseitenbetreiber für die Gestaltung und den Betrieb der Webseite verantwortlich und muss sicherstellen, dass sie den Bedürfnissen der Nutzer entspricht.
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Was können Webseitenbetreiber sehen?
Webseitenbetreiber können verschiedene Informationen über Besucher ihrer Webseite sehen, wie zum Beispiel die IP-Adresse, den verwendeten Browser und das Betriebssystem. Sie können auch sehen, welche Seiten besucht wurden, wie lange Besucher auf der Webseite verweilt haben und von welcher Webseite sie gekommen sind. In einigen Fällen können sie auch demografische Informationen wie Alter, Geschlecht und Standort der Besucher sehen.
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Wann müssen Webseitenbetreiber ein Impressum auf ihrer Website führen und welche Informationen sollten darin enthalten sein?
Webseitenbetreiber müssen ein Impressum auf ihrer Website führen, sobald diese geschäftsmäßig genutzt wird. Das Impressum sollte Informationen wie den Namen und die Anschrift des Betreibers, Kontaktdaten, Handelsregisternummer und Umsatzsteueridentifikationsnummer enthalten. Es dient der Transparenz und der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben.
Ähnliche Suchbegriffe für Webseitenbetreiber:
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Stoffels, Markus: AGB-Recht
AGB-Recht , Zum Werk Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gehört zu den praktisch bedeutsamsten Gebieten des gesamten Vertragsrechts. Beim Vertrieb von Waren und Dienstleistungen, insbesondere über das Internet, sind AGB nicht mehr aus der Geschäftspraxis nahezu aller Anbieter wegzudenken. Dazu kommen Klauseln in Miet- und Arbeitsverträgen. Kommt es zwischen den Vertragsparteien zum Streit, entscheidet - auch vor Gericht - oft die Wirksamkeit der verwendeten AGB. Dieser Band bietet eine Gesamtdarstellung des AGB-Rechts und zeigt anhand zahlreicher Beispiele aus der Praxis Gestaltungsmöglichkeiten und Lösungswege auf. Inhalt Grundstrukturen des AGB-Rechts (z.B. Anwendungsbereich, Einbeziehung in den Vertrag, Auslegung, Inhaltskontrolle) Ausgewählte Problemfelder der Inhaltskontrolle (z.B. Vertragsschluss, Vertragsinhalt, Leistungsstörungen, Gewährleistung, Haftung, Sicherungsvereinbarung, prozessbezogene Klauseln) Das Verbandsklageverfahren (z.B. Unterlassungs- und Widerrufsanspruch, Verfahren) Anhang: AGB-Prüfungsschema Vorteile auf einen BlickGesamtdarstellung des AGB-Rechtsmit dem Gesetz für faire VerbraucherverträgeVerbraucherschutz i.R.d. Plattform-VOneues Kapitel zu Datenschutzklauseln Zur Neuauflage Die Neuauflage berücksichtigt bereits das Gesetz für faire Verbraucherverträge, das bedeutsame Änderungen im AGB-Recht mit sich gebracht hat, sowie das Gesetz zur Umsetzung der Verbandsklagerichtlinie und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Ebenfalls berücksichtigt werden die Änderungen beim Verbraucherschutz im Rahmen der Plattform-VO. Desweiteren gibt es ein neues Kapitel zu Datenschutzklauseln sowie zu Entgeltklauseln in der Kreditwirtschaft. Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Unternehmensjuristenschaft, Richterschaft, Verbraucherzentralen. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Wann müssen Webseitenbetreiber ein Impressum auf ihrer Website bereitstellen und welche Informationen müssen darin enthalten sein?
Webseitenbetreiber müssen ein Impressum auf ihrer Website bereitstellen, sobald sie geschäftsmäßig tätig sind oder die Website nicht rein privaten Zwecken dient. Das Impressum muss Angaben zur Identität des Betreibers, Kontaktdaten, Handelsregistereintrag (falls vorhanden) und Umsatzsteueridentifikationsnummer enthalten. Es muss leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein.
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Was weiß der Webseitenbetreiber über mich?
Der Webseitenbetreiber weiß in der Regel nur die Informationen über dich, die du ihm aktiv zur Verfügung stellst. Dazu gehören beispielsweise deine IP-Adresse, dein Standort, dein Gerätetyp und möglicherweise auch Informationen, die du beim Ausfüllen von Formularen auf der Webseite angibst. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass einige Webseiten möglicherweise auch Tracking-Tools verwenden, um zusätzliche Informationen über dein Surfverhalten zu sammeln.
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Wie können Webseitenbetreiber sicherstellen, dass ihre Website für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen barrierefrei navigierbar ist?
Webseitenbetreiber können sicherstellen, dass ihre Website barrierefrei ist, indem sie alternative Texte für Bilder verwenden, klare und verständliche Sprache verwenden und eine klare Struktur mit Überschriften und Absätzen schaffen. Außerdem sollten sie Tastaturzugriff ermöglichen, Farbkontraste berücksichtigen und auf Pop-ups und automatische Weiterleitungen verzichten. Es ist auch wichtig, regelmäßige Tests mit Screenreader-Software durchzuführen und Feedback von Menschen mit Sehbeeinträchtigungen einzuholen.
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Wie können Webseitenbetreiber ihre Website so gestalten, dass sie benutzerfreundlich und rechtlich korrekt ist?
Webseitenbetreiber sollten eine klare und intuitive Navigation sowie eine übersichtliche Struktur ihrer Website gewährleisten. Zudem sollten sie sicherstellen, dass alle Inhalte rechtlich einwandfrei sind, z.B. durch die Einbindung eines Impressums und einer Datenschutzerklärung. Außerdem ist es wichtig, regelmäßig Updates durchzuführen und auf die Bedürfnisse der Nutzer einzugehen, um die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern.
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